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Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden

Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden

Unser Mandant hatte das erste juristische Staatsexamen in Hessen knapp nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlten wenige Punkte aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Das Widerspruchsverfahren blieb zunächst erfolglos. Im Klageverfahren haben wir dann bezüglich sämtlicher Aufsichtsarbeiten Bewertungsfehler vorgetragen. Bezüglich mehrerer Bewertungsfehler konnten wir das Gericht überzeugen. Um die Chancen für unseren Mandanten zu erhöhen haben wir dann einen Vergleich geschlossen. Zwei der Aufsichtsarbeiten werden nunmehr geschwärzt und durch neue Prüfer abermals bewertet. Dies bedeutet eine realistische Chance, das Examen doch noch zu bestehen.