Überdenkungsverfahren Zweite Staatsprüfung Jura in Hamburg erfolgreich
Unser Mandant hatte die Wiederholungsprüfung der Zweiten Staatsprüfung für Juristen in Hamburg nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlten eine bestandene Klausur und einige wenige Punkte. Wir haben zunächst Widerspruch eingelegt und sodann das Überdenkungsverfahren in der Klausur ZHG durchgeführt. Bereits dieser erste Ansatz war erfolgreich und die Klausur wurde in der Bewertung angehoben. Unser Mandant hat nunmehr ausreichend bestandene Klausuren und wird zur mündlichen Prüfung zugelassen.