Staatliche Pflichtfachprüfung. Notenverbesserung.
Für das Staatsexamen eines Mandanten waren wir in Berlin. Die Staatliche Pflichtfachprüfung wurde mit 9,93 Punkten bewertet. Im Klageverfahren konnten wir erfolgreich vortragen, dass eine Aufsichtsarbeit rechtsfehlerhaft bewertet wurde. Das Gericht teilte unsere Auffassung, wonach der Sachverhalt unklar gestellt wurde. Wir kamen zu der bei einem Verfahrensfehler eher ungewöhnlichen Lösung einer Neubewertung durch neue Prüfer. Die neuen Prüfer werden auf die Unklarheiten im Sachverhalt hingewiesen. Unser Mandant hat damit gute Chancen, den Sprung über 10 Punkte zu schaffen