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Staatliche Pflichtfachprüfung in Niedersachsen gerettet

Staatliche Pflichtfachprüfung in Niedersachsen gerettet

Unser Mandant hatte die staatliche Pflichtfachprüfung in Niedersachsen nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlte ihm ein Punkt aus den Aufsichtsarbeiten. Wir haben das Überdenkungsverfahren im Rahmen des Widerspruchsverfahrens durchgeführt und konnten einen schnellen Erfolg erzielen. Bereits die erste Aufsichtsarbeit wurde in der Bewertung angehoben und unser Mandant ist nun zur mündlichen Prüfung zugelassen.