Staatliche Pflichtfachprüfung gerettet!
Die Staatliche Pflichtfachprüfung unserer Mandantin wurde von dem Justizprüfungsamt bei dem OLG Düsseldorf für endgültig nicht bestanden erklärt. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung benötigte sie noch eine weitere “bestandene” Klausur. Wir haben das Widerspruchsverfahren und die Überdenkungsverahren geführt. Eine Aufsichtsarbeit wurde in der Bewertung um eine Notenstufe angehoben und wird nunmehr mit der Note “ausreichend” bewertet. Mit diesem Ergebnis ist unsere Mandantin zur mündlichen Prüfung zugelassen.