Staatliche Pflichtfachprüfung in Berlin! Überdenkungsverfahren erfolgreich!
Unsere Mandantin hatte im Jahre 2023 das erste juristische Staatsexamen bzw. die staatliche Pflichtfachprüfung in Berlin nicht bestanden. Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlte ihr eine bestanden Klausur. Wir haben dann das Widerspruchsverfahren übernommen und das Überdenkungsverfahren begründet. Bei der Klausur ZR3 kam es zu einer Höherbewertung von 3 auf nunmehr 5 Punkte. Diese erfreuliche Anhebung führt dazu, dass unsere Mandantin nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen ist. Wir wünschen dabei ganz viel Erfolg!