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Neubewertung der Klausuren nach Vergleich

Neubewertung der Klausuren nach Vergleich!

Hinsichtlich des Zweiten Staatsexamens hatte unser Mandant in Berlin den Wiederholungsversuch nicht bestanden. Die Rahmenbedingungen des Wiederholungsversuchs waren von zahlreichen persönlichen Schicksalsschlägen bestimmt. Es konnten somit noch nicht einmal die Durchschnittsnote von 3,0 Punkten in den Aufsichtsarbeiten erreicht werden. Unser Ziel ist es einen weiteren Prüfungsversuch, einen sogenannten Gnadenversuch, zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen muss wenigstens die Durchschnittsnote von 3,0 Punkten erreicht werden. Im Klageverfahren konnten wir hinsichtlich mehrerer Aufsichtsarbeiten Bewertungsfehler nachweisen. Das Klageverfahren wurde durch einen Vergleich beendet und 3 Aufsichtsarbeiten werden nun durch neue Prüfer neu bewertet. Dies wird wahrscheinlich zum Erreichen der Durchschnittsnote von 3,0 Punkten führen. Das Ziel eines weiteren Prüfungsversuchs wäre damit erreicht.