Nachträglich noch einen Platz in der Vorschulklasse erlangt
Nicht nur die Plätze in den 1. und 5. Klassen sind in Hamburg jedes Jahr begrenzt, sondern auch die Plätze in den Vorschulklassen einiger Grundschulen. Zwei unserer Mandantinnen und Mandanten hatten im Auswahlverfahren zunächst keinen Platz erhalten. Da ihnen die optimale Förderung ihres Kindes am Herzen lag, war der Wunsch nach einem Vorschulplatz jedoch groß. Durch das Einlegen eines Widerspruchs konnten sie nachträglich doch noch einen Schulplatz erhalten. Wir wünschen ein schönes Vorschuljahr mit vielen neuen Erlebnissen und ganz viel Spaß!