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Fotografin bespricht sich mit Kollegen

Meisterprüfung Fotografie vor Verwaltungsgericht Schleswig

Die Meisterprüfung Fotografie wurde von unserer Mandantin vor der Handwerkskammer Flensburg nicht bestanden. Die Prüfung litt an einem erheblichen Verfahrensfehler, da die Prüfer nicht von dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ausgewählt wurden. Diese Aufgabe wurde fehlerhaft von der Geschäftsstelle des Ausschusses übernommen. Dies wurde in dem angegriffenen Widerspruchsbescheid verkannt. Wir konnten den Verfahrensfehler dann vor dem Verwaltungsgericht Schleswig erfolgreich vorbringen. Es kam zu einem Vergleich mit dem unserer Mandantin die gut bestandenen Prüfungsteile erhalten bleiben und nur der nicht bestandene Teil (Situationsaufgabe) wiederholt werden darf. Die Handwerkskammer übernimmt auch einen Teil der Kosten. Ein schönes Ergebnis.