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Schild Verwaltungsgericht

Klageverfahren: Erfolg bei zweitem Staatsexamen Jura in Hessen.

Unser Mandant hatte im letzten Wiederholungsversuch knapp die Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht. Nach der mündlichen Prüfung hatte er dann knapp nicht bestanden da er insgesamt nicht die Note "ausreichend" erreichen konnte. Wir haben dann das Überdenkungsverfahren geführt und konnten eine Anhebung der Bewertung in mehreren Prüfungen erreichen. Auch nach einer Anhebung in drei Klausuren fehlte allerdings noch immer ein Punkt für das Bestehen der Gesamtprüfung. Im Klageverfahren haben wir dann Bewertungsfehler erfolgreich vortragen. In der mündlichen Verhandlung vor dem VG Wiesbaden konnten wir einen Vergleich schließen wonach nunmehr zwei Klausuren durch zwei neue Prüfer bewertet werden. Dies kann nun mit etwas Glück dazu führen, dass der fehlende Punkt doch noch "gefunden" wird. Unser Mandant hätte dann sofort bestanden.