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Schüler in der Schule

Keine Täuschung im zweiten Staatsexamen Lehramt

Im letzten Prüfungversuch hatte unsere Mandantin das zweite Staatsexamen nicht bestanden. Sie hatte die unterichtspraktischen Prüfungen bereits erfolgreich absolviert, das hamburger Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen sah in der Hausarbeit allerdings eine Täuschung wegen eine Ähnlichkeit mit einer andere Arbeit. Wir konnten den unbegründeten Vorwurf erfolgreich aus der Welt schaffen. Darüber hinaus hatten die Prüfer die Arbeit bereits inhaltlich bewertet. Es erging ein vollständig stattgebender Widerspruchsbescheid, die Kosten liegen bei der Stadt Hamburg. Unsere Mandantin bekommt das Zeugnis und arbeitet in Zukunft als Lehrerin.