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Jurastaatsexamen in Hessen: Zulassung zur mündlichen Prüfung im Widerspruchsverfahren

Jurastaatsexamen in Hessen: Zulassung zur mündlichen Prüfung im Widerspruchsverfahren

Unsere Mandantin hatte die staatliche Pflichtfachprüfung vor dem Justizprüfungsamt in Hessen endgültig nicht bestanden. Wir haben das Widerspruchsverfahren geführt und bezüglich einiger Klausurergebnisse das Überdenkungsverfahren begründet. In einer Klausur haben beide Prüfer ihre Bewertungen um jeweils einen Punkt angehoben. Mit dieser Korrektur sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfüllt. Es erging ein stattgebender Widerspruchsbescheid und unsere Mandantin ist zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die Kosten übernimmt das Land Hessen.