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Juraexamen: Überdenkungsverfahren in Rheinland-Pfalz erfolgreich

Juraexamen: Überdenkungsverfahren in Rheinland-Pfalz erfolgreich

Unsere Mandantin hatte das Erste Staatsexamen in Jura in Rheinland-Pfalz nicht bestanden. Im Wiederholungsversuch fehlten 2 Punkte für die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Wir haben das Überdenkungsverfahrens durchgeführt und bei mehreren Aufsichtsarbeiten die Bewertungen kritisiert. Dabei gelten in Rheinland-Pfalz Besonderheiten: Die Einlassungen werden den Prüfern nur zugeleitet, wenn ein Bewertungsfehler nicht auszuschließen ist. Damit wird das Überdenkungsverfahren in seiner Funktion erheblich beeinträchtigt. Wir halten diese Vorgehensweise für rechtswidrig. Dennoch haben wir die Begründungen im Überdenkungsverfahren entsprechend angepasst. Diese Anpassungen führten nunmehr zum Erfolg. Das Prüfungsamt hat zwei Bewertungsfehler angenommen und in zwei Aufsichtsarbeiten jeweils neue Prüfer eingesetzt. Diese kamen insgesamt zu einer deutlich besseren Bewertung. Unsere Mandantin hat nunmehr die zwei Punkte zusätzlich erhalten und ist zur mündlichen zugelassen. Gerade in Rheinland-Pfalz freuen uns über diesen Erfolg sehr.