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Häuser in Berlin

Jura Staatsexamen in Berlin gerettet.

Unsere Mandantin hatte die staatliche Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestanden. Für eine  Zulassung zur mündlichen Prüfung benötigt sie noch eine weitere bestandene Aufsichtsarbeit. Das Widerspruchsverfahren verlief nicht erfolgreich. Im Klageverfahren haben wir dann bezüglich der Aufsichtsarbeiten die mit der Note „mangelhaft, 3 Punkte“ bewertet wurden Bewertungsfehler herausgearbeitet. Bei einer Aufsichtsarbeit konnten wir das Gericht überzeugen und in dem Termin zur mündlichen Verhandlung konnte ein Vergleich abgeschlossen werden. Eine Aufsichtsarbeit wird nunmehr durch neue Prüfer neu bewertet. Das bisherige Ergebnis bleibt unserer Mandantin als Mindestwert erhalten. Es besteht nunmehr eine neue Chance auf Zulassung zur mündlichen Prüfung.