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Jura, Staatliche Pflichtfachprüfung, Erneuter Erfolg im Widerspruchsverfahren

Jura, Staatliche Pflichtfachprüfung, Erneuter Erfolg im Widerspruchsverfahren!

Das Justizprüfungsamt in Frankfurt hat nach Anhebung der Bewertung einer Klausur im Überdenkungsverfahren einen stattgebenden Widerspruchsbescheid erlassen. Unsere Mandantin ist damit zur mündlichen Prüfung zugelassen. Das endgültige Nichtbestehen konnte damit verhindert werden. Ein schöner Erfolg für unsere Mandantin die damit zur mündlichen Prüfung zugelassen ist. Darüber hinaus übernimmt das Land Hessen die Kosten.