Jura-Examen vor dem VG Köln
Erfolg am Verwaltungsgericht Köln. Der Kläger hatte bereits 2018 die Klausuren der staatlichen Plichtfachprüfung abgelegt. Damals hatte das Prüfungsamt fehlerhaft keine Professoren an der Bewertung beteiligt. Nach erfolgreichem ersten Klageverfahren kam es zu einer Neubewertung zweier Aufsichtsarbeiten durch neue Prüfer. Auch diesmal machte das Prüfungsamt aber Verfahrensfehler. Die Randbemerkungen der ausgetauschten Prüfer wurden nicht entfernt. Ergebnis: ein erneuter Erfolg unseres Mandanten im Klageverfahren.