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Elektriker bei der Arbeit

Gesellenprüfung Elektroniker in Bayern

Unser Mandant hat die Gesellenprüfung im Ausbildungsberuf Elektroniker Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik endgültig nicht bestanden. Nach wiederholter Ablegung der Abschlussprüfung hatte er den letzten Prüfungsversuch nur denkbar knapp nicht bestanden. Er wurde zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung zugelassen in der wenige Punkte fehlten. Wir haben gegenüber der Innung für Elektro- und Informationstechnik Nürnberg-Fürth zahlreiche Bewertungsfehler und Verfahrensfehler vorgetragen. Nunmehr bekamen wir vor dem Verwaltungsgericht Ansbach Recht. Es bestehen zahlreiche erhebliche Verfahrensfehler. So hat die Innung keinen ordnungsgemäßen Prüfungsausschuss bestellt und auch die Prüfer nicht hinreichend konkret bestimmt. Bei der mündlichen Ergänzungsprüfung waren Personen anwesend die nicht anwesend sein durften. Im Ergebnis kann unser Mandant die mündliche Ergänzungsprüfung nun erneut ablegen.