Fortbildungsprüfung Handwerkskammer Verwaltungsgericht Leipzig
Unser Mandant hat an der Fortbildungsprüfung "Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung" teilgenommen. Von den vier Prüfungsteilen hat er bereits drei bestanden. In einem Prüfungsteil hatte er die Prüfung nicht bestanden. Wir haben das Widerspruchsverfahren und danach das Klageverfahren geführt. Die Handwerkskammer musste zugestehen, dass die Prüfer fehlerhaft bestellt wurden. Der Bescheid wurde aufgehoben und das Klageverfahren ist gewonnen.