Erstes Staatsexamen in Niedersachen vor dem VG Lüneburg
Unser Mandant hat erstmals das erste juristische Staatsexamen in Niedersachsen nicht bestanden. In dem Klageverfahren konnten wir hinsichtlich der Bewertung einer Aufsichtsarbeit Bewertungsfehler nachweisen. In einem Vergleich konnten wir erreichen, dass nunmehr die beiden aussichtsreichsten Klausuren von neuen Prüfern erneut bewertet werden. Da dem Mandanten nur wenige Punkte für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlen ist ein Erfolg wahrscheinlich.