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Erfolgreiche Schulplatzklage in Hamburg bereits im Widerspruchsverfahren

Erfolgreiche Schulplatzklage in Hamburg bereits im Widerspruchsverfahren

Unsere Mandantin wollte für Ihre Tochter einen Schulplatz in der Jahrgangsstufe 1 ihrer Wunschschule in Hamburg. Gegen den Ablehnungsbescheid haben wir Widerspruch eingelegt und mit Verfahrensfehlern im Auswahlverfahren argumentiert. In einem stattgebenden Widerspruchsbescheid hat die Behörde für Schule und Berufsbildung uns Recht gegeben. Tatsächlich wurde der vermutete sonderpädagogische Förderbedarf bei der Auswahlentscheidung fehlerhaft nicht berücksichtigt. Unsere Mandanten erhalten nun den gewünschten Schulplatz und die Behörde trägt die Kosten.