Erfolgreiche Examensanfechtung in Baden-Württemberg
Unser Mandant hatte seine erste juristische Staatsprüfung in Freiburg endgültig nicht bestanden. Obwohl eine hinreichende Anzahl an Klausuren bestanden wurde fehlten einige wenige Punkte aus den Ergebnissen. Wir haben das Überdenkungsverfahren bezüglich einiger Aufsichtsarbeiten begründet. Zwei Prüfer sind unserer Argumentation gefolgt und haben zusätzliche Punkte vergeben. Das Ergebnis einer Aufsichtsarbeit wurde angehoben. Unser Mandant ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen. Ein schöner Erfolg in Baden-Württemberg.