Erfolg vor dem VG Berlin bei Staatsprüfung Pflegefachfrau
Unsere Mandantin hatte die Staatsprüfung zur Pflegefachfrau endgültig nicht bestanden. Lediglich ein Teil der mündlichen Prüfung konnte auch in der Wiederholungsprüfung nicht bestanden werden. Bereits im Widerspruchsverfahren hatten wir vorgetragen, dass die Prüfungszeit unterschritten wurde. Die Prüfungsbehörde hat diesen Vortrag allerdings nicht ernst genommen. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin konnten wir nunmehr mit diesem Verfahrensfehler durchdringen. Unsere Mandantin hat nun die Möglichkeit die Prüfung doch noch zu bestehen.