Erfolg in Überdenkungsverfahren Staatliche Pflichfachprüfung in NRW
Unser Mandant hatte die staatliche Pflichtfachprüfung in Jura endgültig nicht bestanden. Für eine Zulassung fehlten ihm mehrere Punkte aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Wir haben gegen den Bescheid über das endgültige Nichtbestehen Widerspruch eingelegt und das Überdenkungsverfahren eingeleitet. Hinsichtlich mehrerer Bewertungen haben wir substantiierte Einwendungen erhoben. Die Prüfer von zwei Klausuren (Z1 und ÖR2) haben ihre Bewertungen um teilweise mehrere Punkte angehoben. Unser Mandant wurde daraufhin mit stattgebendem Widerspruchsbescheid durch den Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes bei dem Oberlandesgericht Hamm zur mündlichen Prüfung zugelassen.