Erfolg in Klageverfahren gegen die Handwerkskammer Hamburg
Unser Mandant hatte die Meisterprüfung im Friseurhandwerk Teil II endgültig nicht bestanden. Für ein Erfolg in den Aufsichtsarbeiten fehlten lediglich wenige Punkte. Das Widerspruchsverfahren verlief zunächst erfolglos. Im Klageverfahren hat die Handwerkskammer nun ein Bestehen der Prüfung anerkannt. Mit einer strategisch geschickt Argumentation konnten wir Bewertungsfehler nachweisen. Ein schöner Erfolg, der unsere Mandantin die Ausübung des Meisterhandwerks ermöglicht.