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Erfolg im Überdenkungsverfahren in Schleswig-Holstein bei Staatlicher Pflichtfachprüfung

Erfolg im Überdenkungsverfahren in Schleswig-Holstein bei Staatlicher Pflichtfachprüfung

Unser Mandant hatte die staatliche Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestanden. Ihm fehlte ein zusätzlicher Punkt für die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Wir haben in seinem Auftrag das Widerspruchsverfahren und insbesondere das Überdenkungsverfahren durchgeführt. Dabei konnten wir erreichen, dass die Bewertung einer Aufsichtsarbeit aus dem Zivilrecht von den Prüfern angehoben wurde. Damit erfüllt unser Mandant nun die Voraussetzungen zur Fortsetzung des Prüfungsverfahrens. Es ergeht ein stattgebender Widerspruchsbescheid und die mündliche Prüfung kann stattfinden.