Erfolg im Klageverfahren wegen Abiturprüfung
Erfolg im Klageverfahren wegen Abiturprüfung. Das Abitur wurde von unserem Mandanten in Rendsburg nicht bestanden. Sowohl die mündliche Prüfung als auch eine schriftliche Prüfung wurden verfahrensfehlerhaft durchgeführt. Bei der mündlichen Prüfung war der Vorsitzende der Abiturprüfungskommision fehlerhaft anwesend. Außerdem wurde das Überdenkungsverfahren fehlerhaft durchgeführt. Der Kläger darf nun die mündliche Prüfung wiederholen. Ein schöner Erfolg!