Erfolg bei Zweiter Staatsprüfung für das Lehramt
Erfolg bei Staatsprüfung in Baden-Württemberg. Unsere Mandantin hatte die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das Lehramt Grundschule endgültig nicht bestanden. Wir konnten einen Verfahrensfehler wirkungsvoll vortragen. So wurde erkennbar, dass die Schulleiterin der Widerspruchsführerin noch vor der endgültigen Festsetzung des Prüfungsergebnisses in den Besprechungsraum geholt worden war. Damit war bei der Besprechung der Mitglieder des Prüfungsausschusses eine Person anwesend, die nicht anwesenheitsberechtigt war. Dies bedeutet einen erheblichen Verfahrensfehler. Dem Widerspruch wurde stattgegeben und unsere Mandantin erhält eine neue Prüfung.