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Ein Mann freut sich über das Bestehen der Prüfung

Erfolg bei Jura Staatsexamen in Baden-Württemberg.

Unsere Mandantin wurde im ersten Jura-Staatsexamen in Baden-Württemberg nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen. Es handelte sich um den letzten Prüfungsversuch und das Examen war damit endgültig nicht bestanden. Wir haben das Widerspruchsverfahren geführt und für meherer Klausuren ein Überdenkungsverfahren durchgeführt. Eine Aufsichtsarbeit wurde in der Bewertung angehoben und unsere Mandantin ist zur mündlichen Prüfung zugelassen. Es erging ein stattgebender Widerspruchsbescheid und die Kosten werden zum Teil vom Land übernommen. Die mündliche Prüfung wird im Juli stattfinden.